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Juli
 
  Die Nachtdienstgebühr beträgt

   - an Wochentagen ab 20.00 Uhr EUR 3,30!
   - an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr EUR 1,10
   - ab 20.00 Uhr EUR 3.300


   Mit der Nachtdienstgebühr ist die gesamte Inanspruchnahme der diensthabenden    Apotheke abgegolten, unabhängig von der Anzahl der benötigten Arzneimittel.

   Die Sozialversicherung übernimmt die Kosten der Nachtdienstgebühr bei allen Rezepten des    Ärztefunkdienstes, bei den Wiener Spitalskassenrezepten für Versicherte der Wiener    Gebietskrankenkasse und schliesslich bei Kassenrezepten mit dem ärztlichen Vermerk    "expeditio nocturna". In allen diesen Fällen muss das Rezept umgehend in der Apotheke    eingelöst werden, um in den Genuss der Befreiung von der Nachtdienstgebühr zu gelangen.
 
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