Die Nachtdienstgebühr beträgt
- an Wochentagen ab 20.00 Uhr EUR 3,30!
- an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr EUR 1,10
- ab 20.00 Uhr EUR 3.300
Mit der Nachtdienstgebühr ist die gesamte Inanspruchnahme der diensthabenden Apotheke abgegolten, unabhängig von der Anzahl der benötigten Arzneimittel.
Die Sozialversicherung übernimmt die Kosten der Nachtdienstgebühr bei allen Rezepten des Ärztefunkdienstes, bei den Wiener Spitalskassenrezepten für Versicherte der Wiener Gebietskrankenkasse und schliesslich bei Kassenrezepten mit dem ärztlichen Vermerk "expeditio nocturna". In allen diesen Fällen muss das Rezept umgehend in der Apotheke eingelöst werden, um in den Genuss der Befreiung von der Nachtdienstgebühr zu gelangen. |